Führerscheinklassen  die wir ausbilden und Theorieunterrichte

 

 

Klasse A
Krafträder mit und ohne Beiwagen ohne PS- Begrenzung.  Einstieg ab 24 Jahre.
Klasse A2
Krafträder mit und ohne Beiwagen zunächst begrenzt auf 35 KW. Nach zwei Jahren mit Aufstiegsprüfung auf Klasse A möglich.
Mindestalter 18 Jahre

Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW ( Leichtkrafträder ).
Mindestalter 16 Jahre

Klasse AM
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfmotor und vierrädrige  Leichtkraftfahrzeuge (Quadt) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
Mindestalter 16 Jahre

Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3500 kg )
Mindestalter 17 Jahre

Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über
750 kg bis 3500 kg.
Mindestalter 17 Jahre und den Besitz der Klasse B

Klasse B 96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger in Kombination über 3500 kg bis max. 4250 kg.
Mindestalter 17 Jahre und den Besitz der Klasse B



Klasse C1

Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bis 7,5 t. (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse) Mindestalter 18 Jahre

Klasse C1E

Kombinationen aus Fahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg Gesamtmasse.
Mindestalter 18 Jahre

Klasse C

Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ( auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)
Mindestalter 18
Jahre bei Berufsausbildung
sonst Mindestalter 21 Jahre

Klasse CE

Kombinationen aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhänger über 750 kg Gesamtmasse.
Mindestalter 18 Jahre bei Berufsausbildung
sonst Mindestalter 21 Jahre

         Mofa ( Bescheinigung)
Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Mindestalter 15 Jahre

 

 

 

Theorieunterrichte für die einzelnen Führerscheine

Mindeststunden Theoretischer Unterricht zu je 90 Minuten.
 

 

Erwerb der Klasse
Einbeziehung der evtl. vorhandenen Klassen
Grundstoff + Zusatzunterricht
A
keine Fahrerlaubnis vorhanden
12 + 4 = 16
A
bei Vorbesitz Klassen A2 oder A1
kein Unterricht
A2
keine Fahrerlaubnis vorhanden
12 + 4 = 16
A2
bei Vorbesitz Klasse A1
kein Unterricht
A1
keine Fahrerlaubnis vorhanden
12 + 4 = 16
A1
beliebige Fahrerlaubnis
  6 + 4 = 10
AM
keine Fahrerlaubnis vorhanden
12 + 2 = 14
AM
beliebige Fahrerlaubnis
  6 + 2 =  8 
B
keine Fahrerlaubnis vorhanden
12 + 2 = 14
B
beliebige Fahrerlaubnis
  6 + 2 =  8
B + A
keine Fahrerlaubnis vorhanden
12 + 2 + 4 = 18
B + A
bei Vorbesitz der Klassen A2 oder A1
  6 + 2  = 8
B + A2
keine Fahrerlaubnis vorhanden
12 + 2 + 4 = 18
B + A2
bei Vorbesitz der Klasse A1
  6 + 2  = 8
C1

Vorbesitz Klasse B

  6 + 6 = 12

C

Vorbesitz Klasse B

  6 + 10 = 16

C

Vorbesitz Klasse C 1

  6 + 4 = 10

C + CE

Vorbesitz Klasse B

  6 + 10 + 4 = 20

CE

Vorbesitz Klasse C

  6 + 4 = 10

B + C + CE

ohne Vorbesitz einer Klasse

12 + 2 + 10 + 4 = 28





 

 

 

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